100%-Initiativen

Für eine effiziente Energieversorgung, die zu 100% auf erneuerbaren Energien basiert

Hintergrund

Der Klimaschutz ist eine dringende Aufgabe. Wir haben zwar Fortschritte gemacht, doch sinken die Treibhausgasemissionen viel zu wenig rasch. Die Klimaveränderungen sind im Gang und drohen immer stärker zu werden. Es besteht die Gefahr, dass das Klimasystem Kipppunkte erreicht, bei denen sich unkontrollierbare Kettenreaktionen ergeben, und die das Klima auf der Welt noch weitaus massiver verändern als bereits vorausgesagt. Die Lösungen sind schon heute vorhanden. Die Politik hingegen hat bisher zu wenig gemacht. Es braucht nun entschiedenes Handeln, um das Klima zu schützen.

Im Dezember 2015 wurde mit dem Abkommen von Paris von praktisch allen Ländern der Welt gemeinsam beschlossen, die Klimaveränderungen möglichst soweit zu begrenzen, dass die globale Temperaturerhöhung auf 1.5 °C begrenzt wird. Mit dem IPCC-Bericht vom Oktober 2018 wurde aufgezeigt, weshalb es so wichtig ist, dass dieses Ziel eingehalten wird. Insbesondere droht, dass aufgrund einer Instabilität des Eises in der Antarktis oder durch ein irreversibles Abschmelzen des Grönlandeises der Meeresspiegel um mehrere Meter erhöht wird, mit katastrophalen Folgen für Hunderte von Millionen Menschen. Zudem droht eine Zunahme der Häufigkeit und der Stärke von Unwettern und damit einhergehende Überschwemmungen, Dürren, die Zerstörung von Ernten und Nahrungsmittelknappheit. Weiter gibt es Risiken für noch weitaus stärkere Klimaveränderungen.

Laut dem IPCC-Bericht vom Oktober 2018 beträgt die Menge der Treibhausgasemissionen, die von der Menschheit gesamthaft in der Zukunft global noch in die Atmosphäre gebracht werden darf, um das 1.5 °C Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von 66% einhalten zu können, nur das Zehnfache der Emissionen des Jahres 2017. Dies verdeutlicht, welch starke Reduktion der Treibhausgasemissionen notwendig ist. Gleichzeitig hält der IPCC-Bericht auch fest, dass die Technologien für die notwendige Transformation des Energiesystems zur wesentlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen alle vorhanden sind.

Die vorliegenden Initiativen sehen vor, dass die Schweiz durch eine Umstellung ihres Energiesystems auf erneuerbare Energien ihre Treibhausgasemissionen rasch senkt.

Die Initiativen

Die 100%-Initiativen verlangen, dass die Bundesverfassung wie folgt geändert wird:

Art. 89a (neu) Erneuerbare Energien

Abs. 1 (neu): Ab dem Jahr 2025 wird Strom in der Schweiz ausschliesslich aus nachhaltigen erneuerbaren Quellen oder Abfall produziert. Importierter Strom, der in der Schweiz verbraucht wird, stammt ab dann ebenfalls ausschliesslich aus nachhaltigen erneuerbaren Quellen oder Abfall. Von dieser Regelung ausgenommen sind die in der Schweiz bestehenden Kernkraftwerke bis zum Ablauf von deren Betriebsbewilligung. In Bezug auf den importierten Strom kann das Gesetz zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei Bedarf weitere Ausnahmen zulassen. Zum Ausgleich des Stromangebots mit der Stromnachfrage werden unter anderem die Speichermöglichkeiten der schweizerischen Wasserkraftwerke genutzt.

Abs. 2 (neu): Ab dem Jahr 2025 werden beim Neubau oder Ersatz einer Heizung oder einer Anlage zur Erzeugung von Brauchwarmwasser grundsätzlich ausschliesslich Systeme eingesetzt, die auf der Nutzung nachhaltiger erneuerbarer Energieträger beruhen. Elektro-Direktheizungen und Elektro-Boiler für Warmwasser sind in Ausnahmefällen weiterhin erlaubt. Das Gesetz regelt die Ausnahmen.

Abs. 3 (neu): Ab dem Jahr 2030 dürfen Heizungen und Systeme zur Erzeugung von Brauchwarmwasser grundsätzlich nur dann betrieben werden, wenn sie ausschliesslich nachhaltige erneuerbare Energieträger nutzen. Bestehende Elektro-Boiler für Brauchwarmwasser und bestehende dezentrale Elektro-Direktheizungen ohne Wasserverteilungssystem sind weiterhin erlaubt. Das Gesetz regelt die Ausnahmen.

Abs. 4 (neu): Die Automobilindustrie sorgt dafür, dass ab dem Jahr 2025 in der Schweiz neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge im Betrieb grundsätzlich emissionsfrei sind und ausschliesslich mit nachhaltigen erneuerbaren Energieträgern angetrieben werden. Das Gesetz regelt die Ausnahmen.

Abs. 5 (neu): Ab dem Jahr 2035 dürfen auf Schweizer Strassen grundsätzlich nur Fahrzeuge fahren, die im Betrieb emissionsfrei sind und ausschliesslich mit nachhaltigen erneuerbaren Energieträgern angetrieben werden. Das Gesetz regelt die Ausnahmen.

Abs. 6 (neu): Die Flugzeugindustrie und die Flughäfen sorgen dafür, dass ab dem Jahr 2030 auf Schweizer Flughäfen Flugzeuge ausschliesslich mit nachhaltigen erneuerbaren Energieträgern versorgt werden.

Abs. 7 (neu): Der Bund unterstützt die verarbeitende und die produzierende Industrie, damit diese mit gleichen Chancen im internationalen Wettbewerb wie bisher ihre Energieversorgung bis im Jahr 2030 vollständig auf erneuerbare Energien umstellen kann.


Für jeden dieser Absätze ist eine separate Initiative vorgesehen, um den Stimmbürgern/innen die Möglichkeit zu bieten, über die verschiedenen Absätze einzeln abzustimmen.

Mitmachen

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Kontakt

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